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04.03.2010 08.28 | Papa-Ralf | Sorgerecht für nichteheliche Kinder
am 3. Dezember 2009 sprach der Europäische Menschenrechtsgerichtshof ein vernichtendes Urteil:

deutsche Väter - insbesondere solche, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet waren, werden DISRIMINIERT
Eine Watsche für die Femi... (administrativ gestrichen -J.) und Brigitte Zypries, Jutta Wagner vom djb, den VAMV und ihre Lila Pudel!

Details hier: http://www.papa-lauf.de/

Gestern war nun das Ende der Widerspruchsfrist, die Deutschland hat verstreichen lassen. Politiker aller Couleur labern davon, eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung zu ermöglichen, wenn:

- Papa macht, was Mutti sagt
- immer pünktlich den viel zu hohen Unterhalt zahlt und
- es keinen Streit mit Mutti gibt.

Und das alles zum Vorzugspreis von einigen hundert Euro - da Anwaltspflicht seit Sept. 09

Nur, wenn Mutti das gSR nicht will - gibt es Streit. Vorprogrammiert de gerichtliche Entscheidung

Ab heute kann man - sollte Mann - bei Gericht seinen Antrag auf gSR stellen.

weitere Einzelheiten hier:

http://www.väterwiderstand.de oder hier:
http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=2341

Weg mit dem väterdiskriminierenden § 1626a BGB!

10.03.2010 08.58 | Papa-Ralf |
da schreibt der europäische Gerichtshof für Menschenrechte:

“39 38 Daher sind die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats verpflichtet, aufgrund eines auf ein Vorabentscheidungsersuchen ergangenen Urteils, aus dem sich die Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht ergibt, die allgemeinen oder besonderen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Beachtung des Gemeinschaftsrechts in ihrem Hoheitsgebiet zu sichern (vgl. in diesem Sinne Urteile Wells, Randnrn. 64 und 65, sowie vom 25. März 2004, Azienda Agricola Giorgio, Giovanni et Luciano Visentin u. a., C-495/ 00, Slg. 2004, I-2993, Randnr. 39). Den Behörden verbleibt die Wahl der zu ergreifenden Maßnahmen, doch müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass das nationale Recht so schnell wie möglich mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang gebracht und den Rechten, die dem Bürger aus dem Gemeinschaftsrecht erwachsen, die volle Wirksamkeit verschafft wird.

40 39 Wie der Gerichtshof außerdem in Fällen gemeinschaftsrechtwidriger Diskriminierungen wiederholt entschieden hat, kann, solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen worden sind, der Gleichheitssatz nur dadurch gewahrt werden, dass die Vergünstigungen, die die Mitglieder der begünstigten Gruppe erhalten, auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe erstreckt werden. In einem derartigen Fall ist das nationale Gericht gehalten, eine diskriminierende nationale Bestimmung außer Anwendung zu lassen, ohne dass es ihre vorherige Aufhebung durch den Gesetzgeber beantragen oder abwarten müsste, und auf die Mitglieder der benachteiligten Gruppe eben die Regelung anzuwenden, die für die Mitglieder der anderen Gruppe gilt (Urteile vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/ 92, Slg. 1994, I-4435, Randnrn. 16 und 17, vom 12. Dezember 2002, Rodríguez Caballero, C-442/ 00, Slg. 2002, I-11915, Randnrn. 42 und 43, und vom 7. September 2006, Cordero Alonso, C-81/ 05, Slg. 2006, I-7569, Randnrn. 45 und 46).”

und Richter Mersch aus Haldensleben schriebt mir am Montag:

Der Antrag (auf gemeinsame Sorge) wird zurückgewiesen ... da eine gesetzliche Grundlage hierfür nicht vorliegt ...

ist ja fast wie im Familiengesetzbuch der DDR, wo der Vater auch keinerlei Rechte hatte ...

10.03.2010 09.52 | Jörg |
Na da kannst Du ja hoffen.

@pr - bitte unterlasse es, in diesem Forum Personen zu beleidigen auf die Du persönliche Wut hast.

@all

Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies keine Thema ist, welches in einem FJ-Forum besprochen werden muss. Dafür gibt es ganz sicher andere Foren.

Deshalb schließe ich dieses Thema, bin aber gerne bereit es erneut zu öffnen, wenn ihr mich mit PN´s überschüttet, dass Ihr darüber diskutieren wollt.

Jörg

10.03.2010 10.31 | Renato |
Ich denke auch, das Familien und Sorgerecht kein Thema eine Fallschirmjägerforums sein soll, dafür gibt es unzählige andere Foren im Netz.

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